Allgemeine Geschäftsbedingungen des Touristikverein Wonnegau e.V.

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt) und dem Touristikverein Wonnegau e.V., nachstehend „TVW“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.01.2021 zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung


1.    Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch TVW kommt zwischen dem Kunden und TVW der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zu¬stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt TVW den Eingang des Auftrags unverzüg-lich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauf-trags dar.
1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von TVW ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzli-che Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedin-gungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedin-gungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzli-cher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförde-rungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
2.    Allgemeine Vertragspflichten von TVW, Auskünfte, Hinweise
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsan-frage beim Leistungserbringer durch TVW vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leis-tungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet TVW im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinba-rungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet TVW gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist TVW nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleis-tung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von TVW im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt TVW bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5. Sonderwünsche nimmt TVW nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat TVW für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungser-bringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
3.    Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
3.1. Sowohl den Kunden, wie auch TVW trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbrin-gers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch TVW ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine,  Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch TVW durch Übergabe im Geschäftslokal von TVW oder nach Wahl von TVW durch postalischen oder elektronischen Versand.
4.    Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber TVW
4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von TVW nach deren Feststellung unver-züglich an TVW mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kun-dendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht voll-ständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
b)  Ansprüche des Kunden an TVW entfallen insoweit, als TVW nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsge-mäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, so-weit TVW nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TVW die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leis-tungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1  entfallen nicht
    bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässi-gen Pflichtverletzung von TVW oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TVW resultieren
    bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TVW oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TVW beruhen
    bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leis-tungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TVW auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hin-blick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
5.    Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
5.1. TVW ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungser-bringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechts-wirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann TVW, soweit dies den Vereinbarungen zwischen TVW und dem Leis-tungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grund-lage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetz-lich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von TVW nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entge-genhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verlet-zung von Vertragspflichten von TVW ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder TVW aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
6.    Pflichten von TVW bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1. Ansprüche müssen  gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TVW gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber TVW als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von TVW auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, ins-besondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
6.3.  Übernimmt TVW - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kun-den, haftet TVW für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verur-sachter Fristversäumnis.
6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von TVW zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
7.    Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7.1. TVW weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reise-rücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleis-tungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthal-ten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbe-halte. TVW haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermit-telte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
8.    Haftung von TVW
8.1. Soweit TVW eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet TVW nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermitteln-den Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
8.2.  TVW haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entste-hen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von TVW, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
8.3. Eine etwaige eigene Haftung von TVW aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
9.    Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)
9.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist TVW nicht verpflichtet, den Kunden über etwaige allgemeingültige Regelungen am Bestimmungsort der Reiseleistungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) zu informieren.
9.2. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
9.3. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungser-bringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheits-symptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
10.    Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. TVW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass TVW nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingun-gen für TVW verpflichtend würde, informiert TVW die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. TVW weist für alle Reisever-träge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

10.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und TVW die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können TVW ausschließlich an deren Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen von TVW gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Perso-nen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TVW vereinbart.


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stutt-gart, 2018-2021
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Vermittler ist:
Touristikverein Wonnegau e.V.
1. Vorsitzender: Herwarth Mankel
Am Schneller 3
67574 Osthofen
Tel. 06242 / 50 30 109
Fax. 06242 / 5004 -199
tourismus@vg-wonnegau.de

Stand dieser Fassung: Oktober 2020

 

 

 

GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IM WONNEGAU

der (Touristikverein Wonnegau e.V.), nachstehend „TVW“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privat-vermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich "Gastgeber“ genannt, im Wonnegau entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit des TVW.


Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1.    Stellung des TVW; Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen
1.1. Für alle Vertragsabschlüsse gilt:
a) Der TVW ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Katalo-ge, Flyer  oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeich-net ist.
b) Soweit der TVW Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung und eigene Nebenleistungen des Gastgebers) vermit-telt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder des TVW selbst darstellen noch als solches beworben wer-den, hat der TVW lediglich die Stellung eines Vermittlers.
c) Der TVW hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers bzw. Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen des TVW vorliegen.
d) Unbeschadet der Verpflichtungen des TVW als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des ge-setzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit des TVW) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist der TVW im Falle  des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungs-erbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das vom TVW herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grund-lage der entsprechenden Angebote im Internet.
1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder Regelungen, die von den nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen abweichen oder diese ergänzen.
2.    Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
2.1    Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungs-grundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
2.2    Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, tele-fonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
2.3    Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers oder des TVW als dessen Vertreter zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
2.4    Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vor-schriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) o.ä.) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht son-dern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.
2.5    Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Bu-chungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchun-gen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
2.6    Soweit der Gastgeber, bzw. der TVW als dessen Vermittler die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung und Vermittlung der Unterkunft im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertrags-abschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht aus-schließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Unterkunftsleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatz-leistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde dem Gastgeber den Abschluss eines Gastaufnah-mevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch den Gastgeber oder der TVW als Vermittler innerhalb der Bindungsfrist zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Gastaufnahmevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages begründet. Der Gastgeber ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.
e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt der Gastgeber oder der TVW als Vermittler dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbe-stätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Gastaufnahmevertrages entsprechend dem Bu-chungswunsch des Kunden.
f)  Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche der Gastge-ber bzw. der TVW als Vermittler dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.
2.7    Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.


2.8    Reisevermittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesag-ten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.
2.9    Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom TVW oder dem Gastgeber herausgegeben wer-den, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinba-rung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
3.    Unverbindliche Reservierungen
3.1    Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TVW oder dem Gastgeber möglich.
3.2    Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindli-chen Vertrag.
3.3    Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber ver-bindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt dem TVW, bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des TVW oder des Gast-gebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechts-verbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande.
4.     Preise und Leistungen, Umbuchungen
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkos-ten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
5.     Zahlung
5.1    Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungs-fällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
5.2    Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen.
5.3    Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen und EC-Karten-Zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
5.4    Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen dem Gastgeber nicht zu, wenn der Gast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
 
6.    Rücktritt und Nichtanreise
6.1    Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Auf-enthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
6.2    Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen An-strengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3    Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen an-rechnen zu lassen.
6.4    Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
•    Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung                                        90%    
•    Bei Übernachtung/Frühstück                    80%
•    Bei Halbpension                                        70%
•    Bei Vollpension                                            60%
6.5    Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6    Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7    Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den TVW (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
7.    An- und Abreise
7.1    Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfol-gen.
7.2    Für spätere Anreisen gilt:
Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er ver-spätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6. entsprechend.
Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
7.3    Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entspre-chende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
8.    Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
8.1    Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber dem TVW erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.2    Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rah-men der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.3    Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.
Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.
Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskos-ten nach Ziff. 6. dieser Bedingungen.
 
9.    Haftungsbeschränkung
9.1    Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gastaufnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
9.2    Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unbe-rührt.
9.3    Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesu-che, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen ge-kennzeichnet sind.
10.    Verjährung
10.1    Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag oder dem TVW aus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertragli-cher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. dem TVW oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beruhen.
10.2    Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
10.3    Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der An-spruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. dem TVW als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag
10.4    Schwe¬ben zwi¬schen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. dem TVW Ver¬hand¬lun¬gen über gel¬tend ge¬mach¬te An¬sprü¬che oder die den An¬spruch be¬grün¬den¬den Um¬stän¬de, so ist die Ver¬jäh¬rung ge¬hemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. der TVW die Fort¬set¬zung der Ver¬hand¬lun¬gen ver¬wei¬gert. Die vor¬be¬zeich¬ne¬te Ver¬jäh¬rungs¬frist von ei¬nem Jahr tritt frü¬hes¬tens 3 Mo¬na¬te nach dem En¬de der Hem¬mung ein.
11.    Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)
11.1    Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
11.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungser-bringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheits-symptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
12.     Hinweis zu Einrichtungen der Alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1    Der Gastgeber und der TVW weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser Gastaufnahmebedingungen eine Teilnahme für den Gastgeber und der TVW an der Verbraucher-streitbeilegung nicht verpflichtend ist und der Gastgeber sowie der TVW nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeile-gung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für den Gastgeber und/oder der TVW verpflichtend würde, informie-ren diese den Gast/Verbraucher hierüber in geeigneter Form. der Gastgeber und der TVW weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
12.2    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. dem TVW findet aus-schließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
12.3    Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber oder der TVW im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.4    Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. der TVW nur an deren Sitz verklagen.
12.5    Für Klagen des Gastgebers, bzw. des VW gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßge-bend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
12.6    Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Best-immungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
© urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart 2004 - 2021
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stand dieser Fassung: Oktober 2020

 

 

 


Geschäftsbedingungen für den Online-Shop unter www.wonnegau.de


Sehr geehrte Besucher unseres Online-Shops,
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtswirksam verein-bart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Kunde“ und dem Touristikverein Wonnegau e.V. zu Stande kommenden Kaufvertrages bzw. Dienstleistungsvertrages.

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Bestellung sorgfältig durch.
 
13.    Anbieter und Verkäufer der Waren / Dienstleistungen; Begriffsdefinitionen; Geltungsbereich dieser Geschäftsbedin-gungen; Vertragssprache
1.1    Anbieter und Verkäufer der Waren und Dienstleistungen, mit dem im Falle des Vertragsabschlusses der Vertrag zu Stande kommt, ist:
Osthofen
Touristikverein Wonnegau e.V.

Telefon: ++49 (0) 6242 / 50 30 109
Telefax: ++49 (0) 6242 / 5004 199
E-Mail: tourismus@vg-wonnegau.de
 
1. Vorsitzender: Herwarth Mankel

1.2    Der Anbieter / Verkäufer wird nachfolgend mit „TVW“ abgekürzt.
1.3    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und Dienstleistungsverträge, die mit dem TVW über die Inter-netadresse www.wonnegau.de abgeschlossen werden. Zur Vereinfachung wird nachfolgend, soweit nicht anders angege-ben, einheitlich von „Kaufvertrag“, „Ware“ und „Verkäufer“ gesprochen, auch wenn Gegenstand des Vertrages eine Dienst-leistung ist. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Pauschalreiseverträge, Gastaufnahmeverträge über Beherber-gungsleistungen, Städte- und Gästeführungen und sonstige Leistungen, welche vom TVW über diese Internetadresse als eigene Leistung oder als Reisevermittler angeboten werden.
1.4    Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Ablauf der Onlinebestellung angezeigt und können vom Kunden ausgedruckt und in wiedergabefähiger Form mit dem im Buchungsablauf bezeichneten Button gespeichert wer-den.
„Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unter-nehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Per-sonengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlich-keiten einzugehen.
1.5    Für Verträge mit Unternehmern werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinba-rung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.
1.6    Geschäftsbedingungen von Unternehmen als Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde auf diese hinweist und/oder TVW von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne dass TVW der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
14.    Abschluss des Kaufvertrages, Speicherung des Vertragstextes
2.1    Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von TVW dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ab.
2.2     Die Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden vollzieht sich in folgenden Schritten:
Auswahl der gewünschten Ware
a) Übernahme der Angaben zur gewünschten Ware in den Warenkorb
b) Eingabe der Kundendaten
c) Wiedergabe dieser Geschäftsbedingungen und der Belehrung zum Widerrufsrecht, Einverständniserklärung des Kun-den zur Geltung dieser Geschäftsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung durch den Kunden
d) Eingaben zur Zahlungsweise
e) Zusammenfassende Darstellung aller Eingaben des Kunden und aller Angaben zur Ware und zu den Zahlungskonditi-onen
f) Verbindliche Bestellung und Übermittlung des verbindlichen Vertragsangebots des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“
2.3    Übermittlung der Eingangsbestätigung der Bestellung an den KundenDer Kunde kann vor Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück-Taste“ bzw. den im Bestellablauf erläuterten Funktionalitäten seine Eingaben berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen. Ein Abbruch des Bestellvorgangs ist auch jederzeit durch Schließen des jeweiligen Internet-Browsers möglich.
2.4    TVW wird dem Kunden bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.
2.5    An sein durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" abgegebenes Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage gebunden, soweit im Einzelfall keine andere Frist für die Annahme des Angebots durch TVW vereinbart ist.
2.6    Der Vertrag kommt rechtsverbindlich entweder dadurch zu Stande, dass dem Kunden innerhalb der Bindungsfrist in Textform die Auftragsbestätigung von TVW zugeht oder durch Zugang der bestellten Ware beim Kunden innerhalb dieser Frist bzw. Beginn der Ausführung der Dienstleistungen.

15.    Preise, Versandkosten
3.1    Alle im Onlineshop angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Diese enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.2    Preisänderungen und Irrtumsanfechtungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
3.3    Bei Verlagserzeugnissen, die der Preisbindung unterliegen, gelten die vom Verlag gültigen Verkaufspreise zum Zeitpunkt der Lieferung.
3.4    Versandkosten fallen wie folgt an:
a)    Bei Bestellungen bis zu einem Wert von € 50,- in Höhe von € 2,50
b)    Bei Bestellungen über € 50,- entfallen Versandkosten.
c)    Die Kosten für vom Kunden gewünschte besondere Zustellungsarten und Eilzustellungen trägt der Kunde.
3.5    Soweit der Kunde von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rück-sendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.
16.    Lieferung, Lieferzeit
4.1. Die Lieferungen erfolgen an die angegebene Adresse. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland sind nicht möglich.
4.2. Soweit Vorkasse vereinbart ist, versendet TVW die Ware nicht vor Zahlungseingang.
4.3. Die Frist für die Lieferung  beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach der Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. Zahlungsdienstleistungsunternehmen durch den Kunden bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werk-tag.
17.    Zahlung, Eigentumsvorbehalt
5.1    Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Nachnahme, Kreditkarte, (SEPA-)Lastschrift, Vorkasse, PayPal oder auf Rechnung. TVW behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Eine Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
5.2    Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach dem Versand der Ware.
5.3    Bei Zahlung per Lastschrift erfolgt die Abbuchung nach dem Versand der Ware.
5.4    Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem angege-benen Konto von TVW.
5.5    Bei Zahlung per Vorkasse hat der Kunde den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug unter Angabe des Verwendungs-zwecks (Rechnungs- und/oder Auftragsnummer) innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung entsprechend Ziff. 2.6 dieser auf das angegebene Konto zu überweisen Erfolgt die Gutschrift nicht innerhalb der angegebenen Frist obwohl TVW zur ordnungsgemäßen Lieferung der Ware bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Rücktritts-recht des Kunden besteht, kann TVW nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nach Ablauf der Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
5.6    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TVW.
5.7    Ab einer 2. Mahnung und im Falle von Rückbelastungen bei Kreditkartenzahlungen oder Rücklastschriften bei Abbu-chungen kann TVW ein pauschales Bearbeitungsentgelt von € … mit der Maßgabe verlangen, dass eine Forderung von TVW auf Ersatz eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist und dem Kunden vorbehalten bleibt, gegenüber TVW den Nachweis zu führen, dass TVW kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als das geltend gemachte pauschale Bear-beitungsentgelt entstanden ist. Bei Rückbelastungen von Rücklastschriften und Kreditkartenbelastungen sind in jedem Fall zusätzlich nachgewiesene Bankgebühren und Gebühren der Kreditkartenorganisationen als Verzugsschaden zu ersetzen.
18.    Widerrufsrecht
1.1    Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufrecht ist ausgeschlossen
a) bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestim-mung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zuge-schnitten sind,
b) bei der Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
c) bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
d) bei der Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versie-gelung nach der Lieferung entfernt wurde,
e) vorbehaltlich des Satzes 2 des § 312g Abs. 2 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
f) bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
1.2    Auf die nachfolgende und zusätzlich unter dem Link Belehrung über das Widerrufsrecht abrufbare Widerrufsbeleh-rung wird hingewiesen.
19.    Gewährleistung
7.1    Für Verträge mit Verbrauchern gelten für alle im Shop angebotenen Waren und Dienstleistungen die gesetzlichen Ge-währleistungsvorschriften.
7.2    Für Verträge mit Kunden, die Unternehmen sind, gilt:
a) Rechte wegen offensichtlicher Mängel der Ware einschließlich offensichtlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung bestehen nur, wenn der Kunde den Mangel zwei Wochen nach Empfang oder Ablieferung gegenüber TVW in Text-form unter der in der Rechnung/im Lieferschein angegebenen Adresse rügt. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzei-tige Absendung der Rüge.
b) Beanstandete Ware ist auf Verlangen frachtfrei zurückzugeben. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erhält der Kunde die Fracht- oder sonstigen Transportkosten erstattet.
c) Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung, Mängelbeseitigung, Neulieferung sowie, bei Vorliegenden der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung und/oder Schadensersatz.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
20.    Haftung von TVW
8.1    TVW haftet für Mängel und Lieferverzug
a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen,
d) der Höhe nach in den Fällen gem. b) und c) nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens
8.2    Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.
8.3    Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch TVW, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet TVW stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
8.4    Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von TVW, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
8.5    Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
21.    Datenschutz; Speicherung, Löschung und Korrektur von Kundendaten; Auskunft über gespeicherte Daten
9.1    Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von TVW Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mehr zu Ihren Rechten erfahren Sie in der Daten-schutzerklärung unter www.wonnegau.de/datenschutz.
9.2    Beim Besuch des Onlineshops von TVW werden die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse protokolliert.
9.3    Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur zum Zwecke der Abwicklung der Bestellung verwendet und verarbeitet. Diese Daten werden nur an ein etwa mit der Lieferung beauftragtes Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung der Zahlung wer-den die Zahlungsdaten an die bezogene Bank weitergegeben.
9.4    Die Speicherung der Daten erfolgt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden für künftige Verwendungen erfolgt ist, nur bis zum Abschluss der Abwicklung der Bestellung bzw. einer eventuellen Rückabwick-lung. Soweit handelsrechtliche oder steuerliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten, insbesondere Auftragsbestäti-gungen und Rechnungen, zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung darüber hinaus erfolgen und bis zu zehn Jah-ren betragen.
9.5    Dem Kunden steht das Recht zu, jederzeit die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen oder einen Widerruf einer Einwilligung zu erklären. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über alle personenbezogenen Da-ten, die über ihn gespeichert sind. Mehr zu den Rechten des Kunden als Betroffener, können in der Datenschutzerklä-rung von TVW hier eingesehen werden: www.wonnegau.de/datenschutz. Entsprechende Anforderungen für Auskunft, Löschung, Korrektur oder Berichtigung sind an TVW unter der in Ziffer 1.1 angegebenen Anschrift und Kommunikati-onsdaten zu richten.
22.    Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung; Sonstiges
10.1    Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen TVW und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlos-sen werden.
10.2    Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen TVW und dem Kunden der Sitz von TVW.
10.3    TVW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser AGB eine Teilnahme für TVW an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und TVW nicht an einer freiwilligen Ver-braucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für TVW verpflichtend würde, informiert TVW die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. TVW weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
10.4    Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirk-sam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
© urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart 2004 - 2021
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stand dieser Fassung: Oktober 2019

 

Kontaktinformationen:

Kontaktinformationen: