Gemeinde Hochborn, © Kurt Braun© Kurt Braun

Hochborn

Erfahren Sie hier mehr zur Geschichte der Weingemeinde mit den vielen Ortsnamen!

Hochborn - die Gemeinde der 1000 Ortsnamen

Die Gemeinde Hochborn, bis zum Jahre 1938 zum Kreis Worms, jetzt aber zum Kreis Alzey gehörend, liegt ungefähr 290 m über dem Meere auf einer sich an den Kloppberg anlehnenden Hochebene. Es zählt zu den höchstgelegensten Dörfern Rheinhessens und hat heute rund 500 Einwohner.

Über die Entstehungszeit kann nichts Bestimmtes angegeben werden. Der alte Name Blatmarsheim um 782 mag sich auf den Namen der Sippe eines Frankne namens Blatmer oder Blitter beziehen, die sich das Dorf als Wohnsitz erwählt hatten.

Weitere Nachrichten von Hochborn sind im Laufe der Jahrhunderte ziemlich spärlich zu finden, da es in der damaligen Zeit ein sehr kleines Dorf, in der Hauptsache aus 3 großen Gutshöfen und den um diese herum angesiedelten Hörigen (Arbeitern) bestand. Ferner war Hochborn sehr arm, da dessen Gemarkung zum größten Teil aus Wald und Sumpf bestand, was heute noch alte Gewannennamen erkennen lassen. So wurde gewöhnlich der Name der Gemeinde nur bei Abschluss von Verkäufen, bei Schenkungen, kirchlichen Angelegenheiten und dergleichen erwähnt.
 

Der Ortsname erlebte viele Veränderungen.

Es heißt nach alten Urkunden:

782 Blatmarsheim
788 Blatmarisheim
789 Blittersheim
1070 Blettenesheim
1261 Bleidinsheim
1341 Bledinsheim
1348 Bledensheim
1427 Plödesheim
1497 Bledesheim
1602 Blödeßheim
1613 Blödesheim
und seit 1971 Hochborn

Aus der politischen Geschichte des Dorfes ist sehr wenig bekannt. Sicher gehörte es etwa 400 Jahre lang zur Pfalz. Dies ergibt sich schon aus einer Urkunde vom 26. Juli 1401, wodurch König Ruprecht dem Hans von Roßheim das Dorf Bledesheim mit Gericht und Zugehör übertrug. Das Weistum des Ortes sagt ausdrücklich:

"Der Durchleuchtigst Hochgebohren Fürst vnd Herr, Herr Friedrich IV., Pfaltzgraf Beyrhein, des H. Römischen Reichs Ertz Truchseß vnd Churfürst, Herzog in Bayern, vnd ihrer Churfürstlichen gn. Erben vnd Nach Kommen sind vnd bleiben dieses Dorffs Bezirckt vnd gantzer gemarken rechter natturlicher erblicher Grundherr, wie es danen auch ihrer Churfürstlichen g. vnd derren Erben einenthumlich angehörig vnd zuständig ist."

"Ferner wird dem Kurfürsten das Gericht über "Hals vnd Bain" Gebott vnd Verbott, gericht vnd Gerechtigkeit" zugesprochen, Auch stehe ihm das Recht zu, "alle Hoch vnd niedere frevell…setzen, abzusetzen vnd zu begnädigen"; ebenso "alles Jagens gerichtigkeit, Zug vnd Flug, Mann vnd Bann".

 

 

 
Um noch mehr über die Weingemeinde zu erfahren, schauen Sie auch den Kurzfilm des SWR: Langgasse in Hochborn
 
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Kontaktinformationen:

Gemeinde Hochborn

Gemeindehaus

Theodor-Authilt-Platz 1

55234 Hochborn

Tel: 06735 / 94 12 60
E-Mail: hochborn@vg-wonnegau.de
Internet: https://www.hochborn.de/

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Gemeinde Hochborn

Theodor-Authilt-Platz 1

55234 Hochborn

Tel: 06735 / 94 12 60
E-Mail: hochborn@vg-wonnegau.de
Internet: https://www.hochborn.de/